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Die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) tritt in Kraft

„Notdienstgebühr“ in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

Liebe Patientenbesitzer,
nun ist es offiziell: ab dem 14.02.2020 gelten die neuen Gebühren für den tierärztlichen Notdienst.

Welche Änderungen beinhaltet das im Wesentlichen?

Die neue Fassung der GOT enthält nun einen neuen Paragrafen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst“. Dieser regelt, wie im Notdienst abzurechnen ist. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Vorgabe! Der Tierarzt muss folglich die Änderungen umsetzen.

Speziell für unsere Tierklinik ändert sich Folgendes:
Ab sofort muss bei jedem Tierarztbesuch während der Notdienstzeiten eine „Notdienstgebühr“ in Höhe von 50,- € (zzgl. MWST) abgerechnet werden.

Unsere Notdienstzeiten sind:
Täglich von 20:00 Uhr – 08:00 Uhr
An Wochenenden und Feiertagen

Wichtig: Die Notdienstgebühr darf nur einmalig pro Besuch abgerechnet werden. Kommt ein Patientenbesitzer z.B. mit zwei Hunden zur Notfallbehandlung, wird nur einmal die Gebühr berechnet.

Wozu gibt es überhaupt eine Gebührenordnung?
Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt den Tierhalter vor Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzten soll vorwiegend über die Leistung und weniger über den Preis stattfinden. Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher, dass Tierärzte dem Qualitätsanspruch der Tierhalter z. B. durch Fortbildung und Investitionen nachkommen können und sichert die wirtschaftliche Grundlage für den ordnungsgemäßen Betrieb einer tierärztlichen Praxis und für tierärztliche Leistungen in der erforderlichen Sorgfalt. Ein hohes Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung dient dem Tierschutz. In landwirtschaftlichen Betrieben dient es außerdem dem Verbraucherschutz durch gesunde und rückstandsfreie Tiere.
Weitere Infos zur GOT finden Sie unter www.bundestieraerztekammer.de (Rubrik „Für Tierhalter“/„GOT“)

Wir danke für Ihr Verständnis.

Information

Liebe Tierhalterinnen und Tierhalter,

wir haben unseren Status als Tierklinik abgegeben und sind, seit 18.08.2025, mit neuen Sprechzeiten und Notdienstzeiten in Dresden für Sie da. Team, Erfahrung und medizinischer Anspruch bleiben unverändert – wir konzentrieren uns fortan auf eine sehr gute Versorgung während der Tageszeiten.

Öffnungszeiten seit 18.08.2025
Terminsprechstunde

Montag bis Freitag
8:00 – 12:00 Uhr und 16:30 – 20:00 Uhr

Notfall-Service
Nur mit telefonischer Anmeldung!

Montag bis Freitag
8:00 – 22:00 Uhr

Samstag, Sonn- und Feiertage
9:00 – 17:00 Uhr

Wir gliedern uns somit in den tierärztlichen Notfalldienst Sachsen ein. www.vetnotdienst.de

Für Notfälle außerhalb unserer Sprech- und Notfall-Servicezeit wenden Sie sich bitte an die zentrale Notrufnummer 01805 84 37 36 und Sie werden automatisch mit der Ihnen nächstgelegenen diensthabenden Praxis verbunden.